Die ISO 22715 ist eine internationale Norm für Kosmetikverpackungen. Dieser Beitrag erklärt, warum Vermarkter die Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen befolgen sollten und beschreibt die entscheidenden Spezifikationen für Kosmetikverpackungen.
Deshalb ist die ISO 22715 so wichtig
Die ISO 22715 ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber sie ist der gemeinsame Nenner der meisten nationalen Vorschriften, die für die Verpackung und Kennzeichnung von Kosmetika gelten. Die Länderregulatoren bezeichnen die ISO-Normen als Leitlinien für bewährte Verfahren für die verschiedenen Sektoren, für die sie gelten. Häufig muss eine Person, ein Unternehmen oder ein Hersteller, um eine lokale Regelung einzuhalten, die geltenden ISO-Normen einhalten.
Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Punkte, die bei der Verpackung von Kosmetika nach ISO 22715 zu beachten sind.
Primär- und Sekundärverpackung
Informationen über den Inhalt einer Verpackung müssen für den Verbraucher ersichtlich sein. Die äußerste Verpackung gilt als Sekundärverpackung. Generell muss diese Verpackung so konzipiert sein, dass sie das Produkt vor Beschädigung und Verschlechterung während der Lagerung oder des Transports schützt.
Erforderliche Informationen auf der Verpackung
- Name und Anschrift der für die Vermarktung des Produkts verantwortlichen Instanz
- Verzeichnis der Inhaltsstoffe (1% oder mehr zuerst in absteigender Reihenfolge, 1% wenn weniger zuerst in beliebiger Reihenfolge aufgeführt)
- Funktion des Produkts
- Lagerbedingungen, außer wenn sie eindeutig aus der Darstellung hervorgehen
- Nenninhalt nach Gewicht und Volumen zum Zeitpunkt der Verpackung
- Nummern, die das Produkt identifizieren, einschließlich des Herstellungsdatums
gegebenenfalls Anweisungen zur Verwendung
Die Informationen auf der Primär- und Sekundärverpackung müssen gut sichtbar und gut erkennbar positioniert sein. Die Beschriftung muss mit dem Land übereinstimmen, in dem das Produkt vertrieben wird. Gewisse Informationen müssen möglicherweise nur so lange auf der Sekundärverpackung erscheinen, wie sie für den Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs sichtbar sind.
Lediglich auf der Primärverpackung müssen Angaben zur Verwendung des Produkts gemacht werden, wenn sie nicht aus einfachen Anweisungen ersichtlich sind. Namen und Adressen können so abgekürzt werden, dass klar ist, wofür sie stehen. In einigen Fällen sollte die Haltbarkeit des Produkts aufgeführt werden.
Größe und Gewicht
Kleine Verpackungen mit einem Gewicht von weniger als 15 Gramm oder mehr als 10 Gramm müssen bestimmte Informationen enthalten. Sie muss den Namen und die Anschrift des Herstellers enthalten. Sie muss auch die Lagerbedingungen, gegebenenfalls in Gewicht oder Volumen, umfassen. In einigen Fällen können, wenn gerechtfertigt, Einheiten verwendet werden. Vorsichtsmaßnahmen, Warnungen und Anweisungen müssen gegebenenfalls ebenfalls aufgeführt werden. Diese Informationen, mit Ausnahme der Funktion des Produkts (die nur auf der Sekundärverpackung aufgeführt werden kann), müssen auf der Primär- und Sekundärverpackung aufgeführt sei.
Verpackungen, die 10 Gramm und weniger wiegen, benötigen diese Informationen nicht. Weitere Ausnahmen sind, wenn die Kennzeichnung aufgrund der geringen Größe nicht durchführbar ist. In diesem Fall müssen die Informationen in einer Anlage, wie beispielsweise einem Etikett oder einer Broschüre, enthalten sein. Einzelverpackungen können auch dieser Norm entsprechen.
Produktnutzung
Einige Produkte, die seit Jahrzehnten auf dem Markt sind, bedürfen keiner großen Erklärung, wie sie zu verwenden sind. In Fällen, in denen eine missbräuchliche Verwendung jedoch zu einem Schaden für den Verbraucher führen kann, müssen Angaben auf der Verpackung gemacht werden. Außerdem sollten Anweisungen gegeben werden, wie bei einem unbeabsichtigten Missbrauch des Produkts vorzugehen ist.
Neue und nicht allzu bekannte Produkte benötigen klare Instruktionen, die Unklarheiten beseitigen. Daher sollten die Vermarkter die Verbraucher über mögliche Risiken eines Produkts informieren.
Schlussfolgerung
Kosmetikhersteller und -vermarkter müssen ein klares und gründliches Verständnis der internationalen Normen der ISO 22715 als ersten Schritt zur Einhaltung der nationalen Vorschriften haben. In der Regel müssen die Produktinformationen sowohl auf der Primär- als auch auf der Zweitverpackung gut lesbar und deutlich erkennbar sein, wenngleich es einige Ausnahmen gibt. Im Allgemeinen müssen auf den Etiketten die Inhaltsstoffe des Produkts und der Sitz des Unternehmens angegeben werden.
Mit der Festlegung dieser Normen soll sichergestellt werden, dass Produkte sicher sind, bevor sie auf den Markt kommen. Die Produktetiketten müssen auch den Normen entsprechen, die deutlich machen, wie man den Vermarkter kontaktiert, wenn jemand ein Problem mit dem Produkt hat. Es sollte auch für die Kennzeichnung offensichtlich sein, was eine normale Nutzung ist.
Haftungsausschluss:
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Referenzen und Literaturhinweise
- More posts on Cosmetic Packaging, Alex Cosper und Dawn M. Turner
- Is It a Cosmetic, a Drug, or Both? (2016), U.S. Food and Drug Administration
- Regulation (EC) No ´1223/2009 on Cosmetic Products (2009), The European Parliament the the European Council
- ISO 22715:2006: Cosmetics -- Packaging and labelling (2006), International Organization for Standardization