Mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 wurden Normen für Kosmetika festgelegt, die auf dem Markt erhältlich sind. Die Einhaltung dieser Normen trägt dazu bei, das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, vor allem aber ein hohes Sicherheitsniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Bürger der Europäischen Union.
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ersetzt frühere Richtlinien, die für Kosmetikhersteller galten. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sich an die Leitlinien der Verordnung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zu halten.